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   FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00   

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https://dejure.org/2004,62319
FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00 (https://dejure.org/2004,62319)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.11.2004 - V 251/00 (https://dejure.org/2004,62319)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. November 2004 - V 251/00 (https://dejure.org/2004,62319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Verlustfeststellungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.08.1998 - III R 47/95

    Zuständiges Finanzamt für Investitionszulagen-Antrag

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Bei solchen Vertretern kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Rechtslage in hohem Maße unsicher ist, die einzuhaltende Frist versäumt wurde, weil rechtlich vertretbare Überlegungen zu der Fristversäumung geführt haben, und schließlich trotz der Unsicherheit die Zweifel über die bestehende Frist bzw. die Möglichkeiten der Fristwahrung auch durch zumutbare Ausschöpfung bestehender Informationsmöglichkeiten nicht ausgeräumt werden konnten ( BFH, Urteil vom 27.8.1998, III R 47/95 , BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65 [BFH 27.08.1998 - III R 47/95] ).

    Der Steuerpflichtige muss sich das Verschulden seines Beraters zurechnen lassen ( § 110 Abs. 1 Satz 2 AO ; BFH, Urteil vom 27.8.1998, III R 47/95 , BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65 [BFH 27.08.1998 - III R 47/95] ).

  • BFH, 28.06.2001 - VII B 51/01

    Fristsetzung - Abgabe der Steuererklärungen - Festsetzung von Zwangsgeldern -

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Dabei ist das Maß der erforderlichen Begründung jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Verständnisfähigkeit des Inhaltsadressaten oder Betroffenen zu bestimmen ( BFH, Beschluss vom 28.6.2001, VII B 51/01 , BFH/NV 2001, 1376).
  • BFH, 11.02.2004 - II R 5/02

    Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Zur Begründung des Verwaltungsakts gehört die Bekanntgabe der Besteuerungsgrundlagen, auf denen der Steuerbetrag beruht ( BFH, Urteile vom 30.7.1980, I R 148/79 , BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, [BFH 30.07.1980 - I R 148/79] und vom 11.2.2004 II R 5/02 , n.v.).
  • BFH, 26.11.1991 - VII K 5/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft für Blüten

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Die Finanzbehörde kann sich in ihrer zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlichen Begründung darauf beschränken, die ihre Entscheidung - d.h. den Tenor des Verwaltungsakts - maßgebend tragenden Erwägungen bekannt zu geben ( BFH, Urteil vom 26.11.1991, VII K 5/91 , BFH/NV 1992, 355).
  • BFH, 02.10.1986 - IV R 39/83

    Verwaltungsakt - Bestandteil der Entscheidung über den Rechtsbehelf -

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Die Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung ist somit kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, der der Bestandskraft fähig wäre, sondern Bestandteil der Entscheidung über den in der Sache geltend gemachten Rechtsbehelf (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 2.10.1986, IV R 39/83 , BFHE 147, 407, BStBl II 1987, 7 [BFH 02.10.1986 - IV R 39/83] ).
  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Dieses Erfordernis sichert die Bestandskraft des vorausgehenden Steuerbescheids; andernfalls könnten durch die Änderung des Feststellungsbescheids in einem bestandskräftigen Steuerbescheid enthaltene Fehler in einem späteren Veranlagungszeitraum korrigiert werden (vgl. BFH, Urteil vom 9.12.1998, XI R 62/97 , BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3 [BFH 09.12.1998 - XI R 62/97] ).
  • BFH, 26.01.1982 - VII R 34/81
    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Bei dieser Entscheidung handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine Rechtsentscheidung (BFH, Urteil vom 26.1.1982, VII R 34/81, n.v.).
  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Der Betroffene kann Rechtsschutz nur dann effektiv in Anspruch nehmen, wenn er weiß, wie die Behörde ihren Verwaltungsakt rechtfertigt und auf welche Rechtsgrundlagen sie ihn stützt; dem Bürger wird damit nicht angelastet, überhaupt erst eine geeignete Rechtsgrundlage seinerseits zu suchen (BVerfG - BVerfG -, Beschluss vom 20.5.1988, 1 BvR 273/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 317).
  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

    Auszug aus FG Hamburg, 11.11.2004 - V 251/00
    Zur Begründung des Verwaltungsakts gehört die Bekanntgabe der Besteuerungsgrundlagen, auf denen der Steuerbetrag beruht ( BFH, Urteile vom 30.7.1980, I R 148/79 , BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, [BFH 30.07.1980 - I R 148/79] und vom 11.2.2004 II R 5/02 , n.v.).
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